Die Delegierten der Mitgliedsorganisationen der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) haben auf ihrer Delegiertenversammlung am 21. September 2024 in Husum/Hüsem, Deutschland, die folgende Resolution verabschiedet:
Eintragung von allgemeinen Begriffen in Regional- und Minderheitensprachen als geschützte kommerzielle Marken
Minderheiten- und Regionalsprachen sollten bei der Prüfung von EU-Markenanmeldungen besser geschützt wer- den. In den letzten Jahren gab es wiederholt Fälle, bei denen Unternehmen allgemeine Begriffe wie Ortsbezeichnun- gen, die Bezeichnung der Sprache oder allgemeine Slogans und Worte in Minderheitensprachen als europaweite oder nationale Marke eintragen ließen bzw. eintragen lassen wollten und anschließend anderen Akteuren deren Verwendung untersagen ließen. Die FUEN bekräftigt ihre Auffassung, dass alle Sprachen, einschließlich Minder- heiten- und Regionalsprachen, auch bei der Markeneintragung gleich behandelt werden sollten. Die Kriterien für Ausdrücke in Minderheiten-/Regionalsprachen bei der Markeneintragung sollten geklärt werden. Darüber hinaus ist es äußerst wichtig, dass die EU-Markenverordnung unter voller Achtung der Grundrechte, einschließlich der Nichtdiskriminierung aufgrund von Sprache und sprachlicher Vielfalt, angewandt wird.
Die FUEN-Delegiertenversammlung fordert die Europäische Union sowie die Mitgliedsstaaten auf:
jede rechtliche Ungleichbehandlung von Regional-und Minderheitensprachen im kommerziellen und geschäftlichen Bereich zu unterbinden
jegliche bestehenden rechtliche oder Verfahrensregelungen in diesem Bereich zu überarbeiten, die Minderheiten- oder Regionalsprachen schaden könnten,
in der Anwendung von Markenrecht Regelungen dahingehend zu verschärfen, dass in den jeweiligen Regional- und Minderheitensprachen gebräuchliche Begriffe ausgeschlossen werden und keinen kommerziellen Markenschutz erlangen können,
sicherzustellen, dass als Kriterium für die Bewertung einer Markenfähigkeit von Bezeichnungen nicht die (Un-) Verständlichkeit aus Sicht der Staats- oder Amtssprache(n) zugrunde gelegt wird, sondern der Gebrauch innerhalb der Sprachgemeinschaften der Regional- oder Minderheitensprachen.
Die Europäische Kommission wird aufgefordert:
konkrete Schritte zu unternehmen, um Regional- und Minderheitensprachen in der EU besser zu schützen und zu fördern, auch im Rahmen der Markenpraxis.
eine Änderung von Artikel 7 der EU-Verordnung über die Europäische Marke (EU-Verordnung über die Europäische Marke) zu prüfen und Ausdrücke in Minderheiten- oder Regionalsprachen als Gründe für Eintragungsablehnungen aufzunehmen (insbesondere unter Nr. 1 (c) und (d)).
(Quelle und Link: Resolution 2024/07 der FUEN)