
Sachsen und Brandenburg fordern verlässliche Finanzierung für das sorbische Volk ab 2026
Die Ministerpräsidenten Sachsens und Brandenburgs haben im Bundesrat in Berlin ein Schreiben an den Bundeskanzler unterzeichnet.
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Die Ministerpräsidenten Sachsens und Brandenburgs haben im Bundesrat in Berlin ein Schreiben an den Bundeskanzler unterzeichnet.
Der Zentralrat sieht in der Benennung von Michael Brand (CDU) zum neuen Antiziganismusbeauftragten eine wichtige und gute Entscheidung.
Der Minderheitenrat gratuliert Dr. Bernd Fabritius zu seinem Amt und freut sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit.
Die Preisträger des höchsten sorbischen Preises stehen fest!
Ein Fest der Kulturen vom 26. bis 29. Juni 2025 in der Łužica/Lausitz.
Die Entscheidung ist ein Rückschlag für die Anerkennung und Förderung kultureller und sprachlicher Vielfalt in Europa. Minderheitenpolitik darf nicht als Randthema behandelt werden.
In Deutschland leben vier anerkannte autochthone, nationale Minderheiten und Volksgruppen: die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die deutschen Sinti und Roma und die Lausitzer Sorben. Minderheitenrat und Minderheitensekretariat vertreten die gemeinsamen Interessen dieser vier Minderheiten gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Autochthone, nationale Minderheiten und Volksgruppen werden von Zuwanderern (auch allochthone/neue Minderheiten genannt), die nicht traditionell in Deutschland leben, unterschieden.
Das Minderheitensekretariat wurde 2005 in Berlin gegründet. Es übernimmt die Sekretariatsfunktion für den Minderheitenrat in seiner täglichen Arbeit und ist seine Verbindungsstelle zu Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat sowie Europarat. Des Weiteren informiert das Minderheitensekretariat die Öffentlichkeit, Institutionen und Politik über die vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands und ihre aktuellen Anliegen.
Der Minderheitenrat vertritt die gemeinsamen politischen Interessen der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. In der täglichen Arbeit wird der Minderheitenrat vom Minderheitensekretariat in Berlin unterstützt.
Schwerpunkte bei der Wahrnehmung von Interessen der vier anerkannten Minderheiten sind die Sicherstellung einer kontinuierlichen politischen Vertretung und die Umsetzung geltender minderheitenrechtlicher Schutzverpflichtungen in Deutschland. Ebenso soll eine aktive Informations- und Öffentlichkeitsarbeit die Menschen für die Belange der Minderheiten sensibilisieren. Aktuelle Schwerpunkte der Minderheitenarbeit finden Sie hier.
Hier finden Sie Kontaktinformationen zu unseren Partnern, Interessenverbänden, Förderern und den angegliederten Gruppen und Vereinen des Minderheitenrates, der jeweiligen Minderheiten und Volksgruppen.
Zum Schutz nationaler Minderheiten existieren zahlreiche internationale Abkommen sowie nationale Vorschriften. Im deutschen, europäischen, aber auch internationalen Recht gibt es Vorschriften, die alle in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten und Volksgruppen und ihre Sprachen sowie die Regionalsprache Niederdeutsch gleichermaßen schützen. Diese allgemeinen Regelungen unterscheiden nicht nach den einzelnen Gruppierungen.
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