
Kleine Sprachminderheiten tagen in Leeuwarden
Das jährliche Treffen der Arbeitsgruppe für Sprachminderheiten ohne Mutterstaat der FUEN fand statt. Das Thema dieses Jahres war Jugendliche und Digitalisierung.
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Das jährliche Treffen der Arbeitsgruppe für Sprachminderheiten ohne Mutterstaat der FUEN fand statt. Das Thema dieses Jahres war Jugendliche und Digitalisierung.

Damit wird eine zentrale Empfehlung der Unabhängigen Kommission Antiziganismus umgesetzt, die der Deutsche Bundestag mit seiner fraktionsübergreifenden Entschließung vom 13. Dezember 2023 bekräftigt hat.

Das Bayerische Landessozialgericht lädt am 29. Juli um 18:30 Uhr zur Eröffnung der Wanderausstellung sowie zum anschließenden Dialog und Umtrunk ein.

Schwerpunkte waren der Strukturwandel in der Lausitz, die Sprachrevitalisierung und die Digitalisierung des Sorbischen.

Der Frasche Rädj/Friesenrat Sektion Nord begrüßt, dass die Landesregierung die kommunalen Minderheitenberichte doch nicht aus dem Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau streicht. Die Berichtspflicht bleibt somit erhalten.

Der Bundesvorstand der Domowina ist besorgt über die personelle Situation an sorbischen Schulen und betont, dass die Förderung der sorbischen Sprache ein verfassungsrechtlicher Auftrag ist.
In Deutschland leben vier anerkannte autochthone, nationale Minderheiten und Volksgruppen: die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die deutschen Sinti und Roma und die Lausitzer Sorben. Minderheitenrat und Minderheitensekretariat vertreten die gemeinsamen Interessen dieser vier Minderheiten gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Autochthone, nationale Minderheiten und Volksgruppen werden von Zuwanderern (auch allochthone/neue Minderheiten genannt), die nicht traditionell in Deutschland leben, unterschieden.
Das Minderheitensekretariat wurde 2005 in Berlin gegründet. Es übernimmt die Sekretariatsfunktion für den Minderheitenrat in seiner täglichen Arbeit und ist seine Verbindungsstelle zu Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat sowie Europarat. Des Weiteren informiert das Minderheitensekretariat die Öffentlichkeit, Institutionen und Politik über die vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands und ihre aktuellen Anliegen.
Der Minderheitenrat vertritt die gemeinsamen politischen Interessen der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. In der täglichen Arbeit wird der Minderheitenrat vom Minderheitensekretariat in Berlin unterstützt.
Schwerpunkte bei der Wahrnehmung von Interessen der vier anerkannten Minderheiten sind die Sicherstellung einer kontinuierlichen politischen Vertretung und die Umsetzung geltender minderheitenrechtlicher Schutzverpflichtungen in Deutschland. Ebenso soll eine aktive Informations- und Öffentlichkeitsarbeit die Menschen für die Belange der Minderheiten sensibilisieren. Aktuelle Schwerpunkte der Minderheitenarbeit finden Sie hier.
Hier finden Sie Kontaktinformationen zu unseren Partnern, Interessenverbänden, Förderern und den angegliederten Gruppen und Vereinen des Minderheitenrates, der jeweiligen Minderheiten und Volksgruppen.
Zum Schutz nationaler Minderheiten existieren zahlreiche internationale Abkommen sowie nationale Vorschriften. Im deutschen, europäischen, aber auch internationalen Recht gibt es Vorschriften, die alle in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten und Volksgruppen und ihre Sprachen sowie die Regionalsprache Niederdeutsch gleichermaßen schützen. Diese allgemeinen Regelungen unterscheiden nicht nach den einzelnen Gruppierungen.
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