
Der Minderheitenrat ruft zur Bundestagswahl auf!
Der Minderheitenrat bittet Sie um Ihre Stimme für ein demokratisches Deutschland.
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Der Minderheitenrat bittet Sie um Ihre Stimme für ein demokratisches Deutschland.
Das Sorbische Institut lädt in diesem Jahr zum fünften Mal zum Netzwerktreffen des sorabistischen akademischen Nachwuchses am 2. und 3. Mai in Bautzen ein.
Die Wanderausstellung ist erstmals in Rheinland-Pfalz und bis zum 30. März 2025 auf der Festung Ehrenbreitstein in Koblenz zu sehen.
Traditioneller Biikeempfang am Wochenende vor dem Biike-Feuer ein. In diesem Jahr in der Nordseeakademie Leck (Flensburger Straße 18, Leck) am 16. Februar um 11 Uhr.
Zum 80. Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau gedenken der Zentralrat und das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma der Opfer des Holocaust.
Am Donnerstag, dem 23. Januar 2025, kam der Minderheitenrat zu seiner ersten Sitzung im Jahr 2025 zusammen.
In Deutschland leben vier anerkannte autochthone, nationale Minderheiten und Volksgruppen: die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die deutschen Sinti und Roma und die Lausitzer Sorben. Minderheitenrat und Minderheitensekretariat vertreten die gemeinsamen Interessen dieser vier Minderheiten gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Autochthone, nationale Minderheiten und Volksgruppen werden von Zuwanderern (auch allochthone/neue Minderheiten genannt), die nicht traditionell in Deutschland leben, unterschieden.
Das Minderheitensekretariat wurde 2005 in Berlin gegründet. Es übernimmt die Sekretariatsfunktion für den Minderheitenrat in seiner täglichen Arbeit und ist seine Verbindungsstelle zu Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat sowie Europarat. Des Weiteren informiert das Minderheitensekretariat die Öffentlichkeit, Institutionen und Politik über die vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands und ihre aktuellen Anliegen.
Der Minderheitenrat vertritt die gemeinsamen politischen Interessen der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. In der täglichen Arbeit wird der Minderheitenrat vom Minderheitensekretariat in Berlin unterstützt.
Schwerpunkte bei der Wahrnehmung von Interessen der vier anerkannten Minderheiten sind die Sicherstellung einer kontinuierlichen politischen Vertretung und die Umsetzung geltender minderheitenrechtlicher Schutzverpflichtungen in Deutschland. Ebenso soll eine aktive Informations- und Öffentlichkeitsarbeit die Menschen für die Belange der Minderheiten sensibilisieren. Aktuelle Schwerpunkte der Minderheitenarbeit finden Sie hier.
Hier finden Sie Kontaktinformationen zu unseren Partnern, Interessenverbänden, Förderern und den angegliederten Gruppen und Vereinen des Minderheitenrates, der jeweiligen Minderheiten und Volksgruppen.
Zum Schutz nationaler Minderheiten existieren zahlreiche internationale Abkommen sowie nationale Vorschriften. Im deutschen, europäischen, aber auch internationalen Recht gibt es Vorschriften, die alle in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten und Volksgruppen und ihre Sprachen sowie die Regionalsprache Niederdeutsch gleichermaßen schützen. Diese allgemeinen Regelungen unterscheiden nicht nach den einzelnen Gruppierungen.
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