Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte wurde 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat 1976 in Kraft. Der Pakt garantiert neben Schutz- und Freiheitsrechten (Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Schutz vor Folter, Sklaverei sowie staatlicher Willkür, Gleichberechtigung der Geschlechter, Recht auf Gedanken-, Religions- und Weltanschauungs-, Meinungsäußerungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) in Artikel 27 auch den Schutz der Rechte von Minderheitenangehörigen und formuliert ein allgemeines Diskriminierungsverbot.