15/06/2023

Der Schutz der anerkannten Minderheiten und Volksgruppen gehört ins Grundgesetz!

Die autochthonen Minderheiten sind elementarer Bestandteil der deutschen Geschichte und deren Schutz sollte im Grundgesetz verankert sein, plädiert der SSW.

„Was heißt hier Minderheit?” ist der Titel der Wanderausstellung des Minderheitenrates der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen und des Bunnsraates för Nedderdüütsch. Die gemeinsame Ausstellung sollte zum Reflektieren anregen: über Identität, verschiedene Blickwinkel und das gemeinsame Miteinander. Im September bis Oktober 2022 wurde die Wanderausstellung auch im Schleswig-Holsteinischen Landtag in Kiel der Öffentlichkeit präsentiert. Sie zeigt auch, dass die nationalen Minderheiten fester Bestandteil der schleswig-holsteinischen Geschichte, Gegenwart und der Zukunft sind.

Der SSW setzt sich schon lange dafür ein, den Schutz der anerkannten Minderheiten und Volksgruppen im Grundgesetz zu verankern. Sibylla Nitsch, Abgeordnete des SSW: „Hier geht es nämlich nicht um Symbolik. Hier geht es darum, den Schutz und die Rechte der nationalen Minderheiten und Volksgruppen in Deutschland unabhängig von sich verändernden politischen Mehrheiten langfristig zu sichern. Deshalb begrüßen wir, dass die Landesregierung dieses Thema auf Bundesebene erneut aufgreifen will. Eine grundgesetzliche Verankerung des Schutzes nationaler Minderheiten vor dem Hintergrund völkerrechtlicher Verpflichtungen der Bundesrepublik ist notwendig.”

In diesem Zusammenhang ist es aber auch notwendig, das Wissen über die nationalen Minderheiten zu vermitteln und weiterzugeben. Die Dän*innen, die Fries*innen und die Sinti*zze und Rom*nja sind elementarer Bestandteil der schleswig-holsteinischen Geschichte, prägen die Gegenwart und werden auch zukünftig nicht wegzudenken sein. Die Vermittlung des geschichtlichen, kulturellen und sprachlichen Hintergrunds der vier anerkannten autochthonen Minderheiten und Volksgruppen und der Sprecher*innengruppe Niederdeutsch soll in die Lehrpläne aller Schulformen bundesweit integriert werden. Hierfür muss geeignetes Lehrmaterial im ganzen Land zur Verfügung gestellt werden. Hier geht es nicht um ein „Nischenthema” was behandelt werden kann, wenn die Lehrpläne zufällig Platz dafür hergeben. Es geht um einen Teil von Schleswig-Holstein und Deutschland, dessen Hintergrund als elementarer Bestandteil in die Bildung unserer Kinder integriert werden muss!

Nicht nur, weil es rechtlich in Form des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen so geschrieben steht. Auch, um das Bewusstsein des gesellschaftlichen Mehrwerts von nationalen Minderheiten und Regionalsprachen zu fördern! Schleswig-Holstein sollte hier eine Vorbildfunktion einnehmen, denn Ziel muss es sein, die Wissensvermittlung in allen Bundesländern zu verankern. Ende 2022 hat der Minderheitenrat auf Bundesebene eine Aufforderung an die Kultusministerkonferenz gesendet. Sibylla Nitsch fügt noch hinzu: „Frau Ministerin Prien, sie müssten diese Aufforderung direkt auf ihren Tisch bekommen, daher gehen wir davon aus, dass Sie gut im Bilde sind und auf der Arbeitsebene diesen Prozess positiv begleiten werden.”

(Quelle: Pressemitteilung Auszug aus der Pressemitteilung des SSW, 14.06.2023)