08/02/2023

Zentralrat begrüßt wegweisendes Urteil des Berliner Amtsgerichts wegen Volksverhetzung mit antiziganistischen Motiven

Ein Berliner Amtsgericht hat die rassistische Hassrede konsequent verfolgt und die antiziganistische Motivation des Täters in der Urteilsverkündung ausdrücklich benannt.

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma begrüßt, dass das Amtsgericht Berlin-Tiergarten die rassistische Hassrede eines 56-jährigen Mannes konsequent verfolgt und die antiziganistische Motivation des Täters in der Urteilsverkündung ausdrücklich benannt hat.  Der Zentralrat sieht in der Urteilsentscheidung ein deutliches Signal, dass der Rechtsstaat die Bedrohung des gewaltbereiten Antiziganismus ernst nimmt und jede Form von Hassrede konsequent verfolgt.

Der 56-Jährige hatte zwischen Oktober 2020 und Juli 2021 mehrere Hassnachrichten an den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma geschickt. Darin habe er u.a. geschrieben, dass er „die Verfolgung der Sinti und Roma in der Zeit des Nationalsozialismus für legitim und angemessen erachte und eine solche auch für die Gegenwart befürworten würde“.

Nun wurde er vom Amtsgericht Tiergarten der Volksverhetzung für schuldig befunden und zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem muss er 4.000 Euro an die Beratungsstelle für Betroffene digitaler Gewalt „HateAid“ zahlen. Bei der Strafe floss laut Staatsanwaltschaft eine frühere Geldstrafe wegen Beleidigung, Volksverhetzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit ein.

Angesichts der zunehmenden Hasskriminalität im Internet, auch und vor allem in Verbindung mit rassistischen und rechtsextremen Motivationen, warnt der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma davor das gewaltsame Phänomen der Hassrede im Netz in Verbindung mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu unterschätzen. Sicherheitsbehörden und Justiz tragen für den Zusammenhalt der Gesellschaft und für das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat eine große Verantwortung, um jeglichen Ausdruck von Antiziganismus und Rassismus zu ächten.

Dieses Urteil kann den gemeinsamen Kampf gegen Antiziganismus und Rassismus voranbringen, kann aber noch lange nicht die als Meinungsfreiheit verkleidete Hetze beseitigen. Der Zentralrat verbindet mit der Urteilsentscheidung gegen den 56-jährigen die Erwartung, dass der antiziganistisch motivierte (digitale) Hass in Zukunft umfassender als bisher anerkannt und mit adäquaten Gegenmaßnahmen bekämpft wird.

(Quelle: Pressemitteilung Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, 08.02.2023)