Die Würde des Menschen ist unantastbar – das gilt für alle Lebensweisen, Sprachen und Identitäten. Als Minderheitenrat der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands – der dänischen Minderheit, der friesischen Volksgruppe, der deutschen Sinti und Roma und des sorbischen Volkes – sehen wir uns diesem Grundgesetzartikel in besonderer Weise verpflichtet. Als Angehörige von Minderheiten wissen wir in unterschiedlichem Ausmaß aus eigener Erfahrung, was es bedeutet, ausgegrenzt, angefeindet oder bedroht zu werden. Genau deshalb haben Minderheiten einen genuinen und sensiblen Blick darauf, wie sich unsere Gesellschaft verändert und wann diese Veränderungen gefährlich werden.
Die Geschichte der nationalen Minderheiten Deutschlands ist mit spezifischen Ausprägungen von
Missachtung, Assimilationsdruck, Sprach- und Kulturverboten, staatlicher Gewalt und im Falle der deutschen Sinti und Roma mit einem Völkermord, der eine halbe Million Menschen das Leben kostete, verbunden. Heute erleben wir erneut die Zunahme einer Ideologie, die die kulturelle und sprachliche Vielfalt unseres Landes infrage stellt, Menschen nach vermeintlicher Herkunft sortieren will und unser gesellschaftliches Zusammenleben bedroht.
Wir solidarisieren uns mit all jenen, die Opfer rechtsextremer Gewalt geworden sind. Für diese Angriffe gibt es keine Rechtfertigung. Die Zunahme antiziganistischer Gewalt, Übergriffe auf sorbische Jugendliche, die Vereinnahmung unserer Trachten und Traditionen für menschenfeindliche Positionen, die Verrohung der Sprache im Netz – all dies zeigt, wie verletzlich eine offene Gesellschaft ist, wenn Menschen oder Gruppen abgewertet und entmenschlicht werden.
Eine plurale Gesellschaft wird nicht schwächer durch Unterschiedlichkeit – sie wird stärker. Pluralismus sorgt für Dialog, Kompromissfähigkeit und institutionelle Schutzmechanismen. Vielfalt
stellt kein Risiko dar, sondern ist eine Ressource. Gleichzeitig sind Minderheitenrechte ein Seismograf für die demokratische Kultur in Deutschland. Werden Minderheiten angegriffen, dann werden die Grundfesten unseres demokratischen Miteinanders infrage gestellt. Wir erleben den Wert der Vielfalt
unserer Minderheiten in Deutschland im Minderheitenrat in der tagtäglichen Zusammenarbeit, schätzen unsere Vielfalt und lernen voneinander.
Als Minderheitenrat stellen wir uns gemeinsam, klar und unmissverständlich gegen rechtsextremes Gedankengut. Wir distanzieren uns ausdrücklich von rechtsextremen Positionen, Parteien und
ihren Vorfeldorganisationen. Wir lehnen jegliche Form der Zusammenarbeit mit ihnen ab. Unsere Werte von Vielfalt, Toleranz, Achtsamkeit und demokratischer Verantwortung sind unvereinbar mit rechtsextremem Gedankengut.
Wir rufen alle Bürger*innen dazu auf, sich gemeinsam mit uns entschieden für Demokratie, Menschenrechte und Minderheitenschutz einzusetzen. Eine vielfältige, plurale und solidarische
Gesellschaft entsteht nicht von selbst, sondern durch Menschen, die sich für sie engagieren. Wir stehen Seite an Seite mit allen, die sich Rechtsextremismus entgegenstellen. Denn ein Angriff auf eine Minderheit ist immer ein Angriff auf uns alle.
Gezeichnet:
Der Minderheitenrat der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands
(beschlossen auf der Sitzung des Minderheitenrates am 5. März 2026)
Grundsatzpapier zur Bundestagswahl 2025
Der Minderheitenrat der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands erstellt zu jeder Bundestagswahl Wahlprüfsteine. Diese fassen die wesentlichen Erwartungen der in Deutschland lebenden und anerkannten Minderheiten und Volksgruppen an die
Minderheitenpolitik in der neuen Legislaturperiode zusammen.
Aufgrund der verkürzten Wahlkampfzeit bis zur Bundestagswahl, die 2025 bereits am 23. stattfindet, wurde in diesem Jahr auf die Erstellung von Wahlprüfsteinen verzichtet. Stattdessen verabschiedete der Minderheiterat ein Grundsatzpapier. Die inhaltlichen Schwerpunkte fassen die Erwartungen an die Minderheitenpolitik in der 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zusammen.
Einleitung
Der Minderheitenrat der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands – die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die deutschen Sinti und Roma und das sorbische Volk – wendet sich mit diesem Grundsatzpapier an die zukünftigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Unsere Minderheiten bereichern seit Jahrhunderten die kulturelle Vielfalt Deutschlands und leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Diese Vielfalt zu bewahren und zu schützen ist ein zentraler Prüfstein für die Stärke und Glaubwürdigkeit unserer Demokratie.
Obwohl in den letzten Jahren wichtige Fortschritte in der Minderheitenpolitik erzielt werden konnten, sehen wir die aktuellen politischen Entwicklungen in Deutschland mit großer Sorge. Das Erstarken von Parteien und Strömungen, die mit nationalistischer Rhetorik auftreten und grundlegende Minderheitenrechte in Frage stellen, gefährdet die jahrzehntelang gewachsenen
Strukturen und hart erkämpften Fortschritte in der Minderheitenpolitik. Der Schutz unserer Gemeinschaften darf nicht relativiert werden – er ist nicht nur eine verfassungsrechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch durch internationale Abkommen wie die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten völkerrechtlich verbindlich verankert.
Mit diesem Papier fordern wir die zukünftigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, sich klar und öffentlich für die Rechte der autochthonen Minderheiten in Deutschland zu positionieren. Die kulturelle Vielfalt unseres Landes braucht verlässliche politische Fürsprecher*innen – zeigen Sie mit Ihrer Unterstützung, dass Sie sich dieser Verantwortung bewusst sind.
Forderung 1: Aufnahme eines Minderheitenartikels in das Grundgesetz
Der Minderheitenrat fordert die Aufnahme eines eigenen Artikels zum Schutz und zur Förderung der autochthonen nationalen Minderheiten in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Obwohl Art. 3 Abs. 3 GG die Benachteiligung aufgrund von Sprache, Heimat und Abstammung verbietet, fehlt bisher eine ausdrückliche Anerkennung und Schutzbestimmung für nationale
Minderheiten auf Bundesebene. Ein solcher Minderheitenartikel würde die kulturelle Vielfalt und das historische Erbe Deutschlands würdigen und die gesamtstaatliche Verantwortung für den Schutz nationaler Minderheiten unterstreichen. Die Verfassungen einiger Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Brandenburg enthalten bereits entsprechende Regelungen. Eine Verankerung im Grundgesetz wäre zudem ein klares Bekenntnis zu den Verpflichtungen aus der Europäischen
Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten. Der Minderheitenrat erwartet von den künftigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dass sie sich für diese Grundgesetzänderung einsetzen.
Forderung 2: Umfassendere Berücksichtigung der Minderheiten im Koalitionsvertrag
Der Minderheitenrat fordert, dass die autochthonen nationalen Minderheiten im kommenden Koalitionsvertrag ausdrücklich und umfassend berücksichtigt werden. Im Koalitionsvertrag 2021 wurde die Bedeutung der Minderheiten anerkannt und die Unterstützung der Minority SafePack
Initiative (MSPI) zugesagt. Für die kommende Legislaturperiode erwarten wir jedoch weitergehende Zusagen. Die Bundesregierung sollte sich außerdem nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene aktiv für die Umsetzung der MSPI einsetzen. Darüber hinaus muss der Koalitionsvertrag ausdrücklich auf die Verpflichtungen aus der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler
Minderheiten Bezug nehmen und deren vollständige Umsetzung in Deutschland sicherstellen. Der Minderheitenrat fordert die künftigen Regierungsparteien auf, diese Anliegen im Koalitionsvertrag klar zu verankern.
Forderung 3: Stärkung der Wissensvermittlung über Minderheiten
Der Minderheitenrat begrüßt die kürzlich verabschiedete Empfehlung der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Vermittlung von Wissen über autochthone nationale Minderheiten und Sprachgruppen wie das Niederdeutsche. Diese Initiative ist ein wichtiger Schritt zur besseren Verankerung kultureller
Vielfalt im Bildungsbereich. Dennoch fehlt es nach wie vor an umfassenden und didaktisch aufbereiteten Materialien, insbesondere von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Um diesem Defizit entgegenzuwirken, sollte die bpb in enger Zusammenarbeit mit den Minderheitenvertretungen geeignete Unterrichtsmaterialien entwickeln, die für verschiedene Schulformen und Jahrgangsstufen geeignet sind. Gleichzeitig sollten die Kultusministerien der
Länder dafür Sorge tragen, dass Geschichte, Kultur und Sprache der autochthonen nationalen Minderheiten in den Lehrplänen verankert werden. Ergänzend bedarf es gezielter Fortbildungsangebote für Lehrer*innen, um die Thematik kompetent vermitteln zu können. Der Minderheitenrat fordert die zukünftigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, sich für eine umfassende und nachhaltige Wissensvermittlung über die autochthonen nationalen Minderheiten einzusetzen.
Forderung 4: Verlässliche finanzielle Absicherung der
Minderheiteninstitutionen
Der Minderheitenrat fordert eine langfristig gesicherte und krisenfeste finanzielle Förderung der Strukturen und Institutionen der autochthonen Minderheiten in Deutschland. Schulen, Kulturzentren, Medienangebote und Selbstorganisationen sind für den Schutz der kulturellen Identität und den Abbau von Diskriminierung unverzichtbar. Insbesondere im Bereich der administrativen Unterstützung, z.B. auch auf Bundesebene im Minderheitensekretariat, ist eine Verstetigung in bisheriger Höhe notwendig, um die kontinuierliche Arbeit für alle vier autochthonen Minderheiten nachhaltig zu sichern. Ziel ist eine Verpflichtungsermächtigung. Ebenso stellt die späte
Bewilligung und Auszahlung von Projektmitteln eine Herausforderung dar, die in Zukunft entschärft werden sollte, um Planungssicherheit für die Arbeit der Minderheitenorganisationen zu gewährleisten. Der Minderheitenrat appelliert an die zukünftigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sich für eine nachhaltige Absicherung der finanziellen Minderheitenförderung einzusetzen.
Forderung 5: Anerkennung von Minderheiten- und Regionalsprachen in Gerichtsverfahren
Der Minderheitenrat fordert eine Anpassung des § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), um Angehörigen der autochthonen nationalen Minderheiten – der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe – sowie Sprechern der Regionalsprache Niederdeutsch die Möglichkeit zu geben, ihre jeweilige Sprache in Gerichtsverfahren zu verwenden. Derzeit bestimmt § 184
GVG, dass die Gerichtssprache bis auf wenige Ausnahmen Deutsch ist. Nur die Lausitzer Sorben haben in ihren Heimatkreisen in Brandenburg und Sachsen das Recht, vor Gericht ihre Sprache zu sprechen und Dokumente in ihrer eigenen Sprache einzureichen. Eine Erweiterung dieses Paragraphen würde es den Angehörigen der genannten Minderheiten ermöglichen, vor Gericht in ihrer Muttersprache zu sprechen, was sie nicht nur in ihrer kulturellen Identität stärken, sondern auch den Zugang zum Recht verbessern würde. Der Minderheitenrat erwartet von den zukünftigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dass sie sich für diese notwendige Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes einsetzen, um die sprachlichen Rechte der autochthonen Minderheiten nachhaltig zu schützen.
Schlusswort
Der Minderheitenrat bittet die zukünftigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Anliegen der autochthonen nationalen Minderheiten in der kommenden Legislaturperiode mit Nachdruck zu unterstützen. Unsere Forderungen sind nicht nur verfassungs- und völkerrechtlich verankert, sondern auch Ausdruck gelebter Vielfalt und Demokratie in Deutschland. Setzen Sie gemeinsam mit uns ein starkes Zeichen für den Schutz und die Förderung der nationalen Minderheiten.
Hier finden Sie das Grundatzpapier als PDF zum Download: Grundsatzpapier Minderheitenrat 2025
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