In Deutschland leben vier anerkannte autochthone
(aus dem Altgriechischen „alteingesessene“) nationale Minderheiten und Volksgruppen:
Sie erhalten in Deutschland durch den Bund und mehrere Länder einen besonderen Schutz und eine spezifische Förderung.
Auf Grundlage der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen werden in Deutschland die Sprachen der vier nationalen Minderheiten (Dänisch, Nord- und Saterfriesisch, Ober- und Niedersorbisch sowie das Romanes der Sinti und Roma) geschützt. Auch die Regionalsprache Niederdeutsch (Plattdeutsch) ist durch die Charta geschützt. Die Sprecher*innen des Plattdeutschen gehören keiner nationalen Minderheit an: Niederdeutsch wird jedoch als Regionalsprache anerkannt.
Das Bekenntnis zur Minderheit/Volksgruppe ist in Deutschland frei. Zahlenangaben beruhen nur auf Schätzungen. Dies liegt zum einen an der Verfolgung von Minderheiten während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und zum anderen aufgrund völkerrechtlicher Bedenken. Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (Europarat) legt fest, dass die Zugehörigkeit zu einer Minderheit die persönliche Entscheidung eines jeden Einzelnen ist, die von Staats wegen nicht registriert, überprüft oder bestritten wird.
Zu den autochthonen, nationalen Minderheiten/Volksgruppen zählen die durch die Auswirkungen der europäischen Geschichte, durch Grenzziehungen und andere historische Ereignisse entstandenen nationalen Minderheiten/Volksgruppen sowie die Völker Europas, die nie einen eigenen Staat gegründet haben und auf dem Territorium eines Staates als Minderheit leben.
Die Charta der autochthonen, nationalen Minderheiten/Volksgruppen in Europa der FUEN (Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen), der Dachorganisation der Minderheiten in Europa, gibt folgende Definition vor:
Unter einer autochthonen, nationalen Minderheit/Volksgruppe ist eine Gemeinschaft zu verstehen,
Autochthone, nationale Minderheiten und Volksgruppen werden von Zuwanderern (auch allochthone/neue Minderheiten genannt), die nicht traditionell in Deutschland leben, unterschieden.
Das sorbische Volk lebt in der Oberlausitz (Freistaat Sachsen) als Obersorben und in der Niederlausitz (Land Brandenburg) als Niedersorben/Wenden. Neben Deutsch sprechen sie Ober- bzw. Niedersorbisch. Es gibt noch etwa 60.000 Sorben/Wenden.
Die deutschen Sinti und Roma leben im gesamten Bundesgebiet. Nach Schätzungen leben in Deutschland heute etwa 60.000 deutsche Sinti und rund 10.000 deutsche Roma. Neben Deutsch sprechen sie die Minderheitensprache Romanes.
Die dänische Minderheit lebt im nördlichen Schleswig-Holstein entlang der Grenze zu Dänemark. Rund 50.000 Angehörige der dänischen Minderheit haben neben Deutsch als Muttersprache Dänisch.
Die friesische Volksgruppe in Deutschland lebt an der schleswig-holsteinischen Westküste und im nordwestlichen Niedersachsen sowie im Kreis Cloppenburg. Geschätzt 60.000 Menschen sind ihrem Selbstverständnis nach Friesen. Die Nordfriesen sind im Kreis Nordfriesland und auf der Insel Helgoland heimisch. Sie sprechen neun verschiedene lokale Mundarten auf dem Festland und den Inseln. Die Ostfriesen leben in den Landkreisen Aurich, Leer, Friesland und Wittmund, in den kreisfreien Städten Emden und Wilhelmshaven sowie in Teilen der Landkreise Cuxhaven und Wesermarsch. Sie sprechen ein ostfriesisches Platt. Die Saterfriesen siedeln im Nordwesten des Landkreises Cloppenburg und in der selbstständigen Gemeinde Saterland. Noch rund 2000 Menschen bekennen sich als Saterfriesen und sprechen Saterfriesisch.
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