09/03/2023

Minderheitenrat begrüßt Bundestagsdebatte zu Regional- und Minderheitensprachen

Der Vorsitzende des Minderheitenrates der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppe Deutschlands, Dawid Statnik, begrüßt die Debatte im Deutschen Bundestag anlässlich des 25-jährigen Inkrafttretens der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen.

Der Vorsitzende des Minderheitenrates der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppe Deutschlands, Dawid Statnik, begrüßt die Debatte im Deutschen Bundestag anlässlich des 25-jährigen Inkrafttretens der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen.

„Mit dieser Debatte setzt der Deutsche Bundestag ein starkes Zeichen, dass unsere Regional- und Minderheitensprachen zu Deutschland gehören – auch in der Politik. Dass die Debatte auch in den entsprechenden Minderheitensprachen geführt wird, zeigt, dass diese Sprachen kein folkloristisches Relikt sind, sondern gelebte Sprachwirklichkeit.

Damit sich unsere Minderheiten- und Regionalsprachen erhalten und weiterentwickeln können, bedarf es neben aktiven Sprecherinnen und Sprechern auch der Möglichkeit, diese Sprachen in allen wichtigen gesellschaftlichen Bereichen zu gebrauchen – sei es in der Schule, im Beruf, in den Medien, in der Verwaltung oder eben in der Politik. Regional- und Minderheitensprachen müssen öffentlich sichtbarer werden, um von der Mehrheit als kulturelles Erbe Deutschlands und Gewinn für eine vielfältige Gesellschaft begriffen zu werden.

Mit dem Inkrafttreten der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen am
1. März 1998 wurden diese Möglichkeiten geschaffen. Die Übernahme von Charta-Verpflichtungen durch Bund und Länder sind ein wichtiger Schritt für den Schutz und die Förderung der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands – der deutschen Sinti und Roma, der dänischen Minderheit, der friesischen Volksgruppe und der Lausitzer Sorben. Vieles wurde erreicht. Dennoch erfolgt die Umsetzung der Sprachencharta in den Bereichen Bildung, Verwaltung und Medien weiterhin nur unzureichend. Hierdurch sind insbesondere kleine Minderheitensprachen in ihrer Existenz bedroht. Eine bundesweite Vermittlung von Wissen zu unseren vier nationalen Minderheiten in Schulen findet nicht statt. Förderungen müssen verstetigt und erleichtert werden. Auch ein Gesetzesvorhaben zum Gebrauch aller sieben Minderheiten- und Regionalsprachen vor Gericht steht weiterhin aus.

Aus der heutigen Debatte müssen daher auch klare Forderungen des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung erwachsen, ihre Verpflichtungen aus der Sprachencharta umzusetzen.