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11/05/2023

Kritik am neuem Gesetz in Schleswig-Holstein: Einschränkung der politischen Mitwirkung von Minderheiten

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die eine zwangsweise Festlegung der Fraktionsgröße in den Kommunen vorsieht.

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die eine zwangsweise Festlegung der Fraktionsgröße in den Kommunen vorsieht. Diese Änderung stößt auf Widerstand von Oppositionsparteien und den nationalen Minderheiten. Sie befürchten, dass die Regelung die politische Mitbestimmung einschränkt.

Was sieht die Gesetzesänderung vor?

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass die Mindestgröße von Fraktionen in Gemeindevertretungen mit mehr als 31 Mitgliedern auf drei Sitze erhöht wird.  Bisher lag die Mindestgröße bei zwei Mitgliedern. Die Regierungskoalition aus CDU und Grünen begründet diesen Schritt mit der Notwendigkeit, die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungen zu verbessern. Die Gesetzesänderung soll die Verfahren für die Planung von Schulen, Krankenhäusern, Wohnhäusern und Windrädern beschleunigen. Bürgerbegehren gegen Bauleitplanungen sollen erschwert werden.

Warum ist die Gesetzesänderung umstritten?

Die Regelung ist aus mehreren Gründen umstritten. Zum einen wird sie von der Opposition im Landtag als ein Angriff auf die Demokratie und ein Ausnutzen der Mehrheitsverhältnisse zulasten kleinerer Parteien kritisiert. Der SSW und die FDP haben angekündigt, die Gesetzesänderung vom Landesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Zum anderen wird die Gesetzesänderung von Vertretern des SSW und der nationalen Minderheiten und Volksgruppen als eine Verletzung ihrer politischen Mitwirkungsrechte angesehen. Sie argumentieren, dass das neue Gesetz ihre politischen Rechte einschränkt. Das Gesetz stellt keine Möglichkeit für Minderheiten bereit, von der 3-Personen-Erfordernis abzuweichen, im Gegensatz zum Fraktionsgesetz für den Landtag, das eine solche Regelung enthält.

Wie stehen die Chancen für eine erfolgreiche Klage gegen das Gesetz?

Die Chancen für eine erfolgreiche Klage gegen das Gesetz sind nicht gering. Ein entscheidender Punkt in der Diskussion ist die bereits erfolgte Ablehnung einer ähnlichen Regelung durch das Landesverfassungsgericht in Brandenburg. Dies war auch der Grund, warum zunächst keine feste Regelung für alle Kommunen vorgesehen war, sondern lediglich eine »kann«-Regelung geplant war. Außerdem verstößt das neue Gesetz gegen den Schutz der politischen Mitwirkung von nationalen Minderheiten und Volksgruppen, welcher in der Landesverfassung verankert ist.

Fazit

Die Gesetzesänderung zur Fraktionsgröße in Kommunen ist eine umstrittene Maßnahme der schwarz-grünen Landesregierung von Schleswig-Holstein, die auf Widerstand von Oppositionsparteien stößt und die Rechte der Minderheiten auf kommunaler Ebene einschränkt.