25/08/2023

Namensrecht: Regierungsentwurf berücksichtigt nationale Minderheiten

Künftig soll die Namensgebung nach sorbischer, dänischer und friesischer Tradition möglich sein. Dies hat die Bundesregierung beschlossen.

Am 23. August hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. Dieser berücksichtigt erstmals auch Namensgebungen nach sorbischer, dänischer und friesischer Tradition. Sorbinnen sollen demnach die weibliche Form ihres Nachnamens auch in Ausweisdokumenten führen dürfen. Auch die Annahme eines Mittelnamens nach dänischer Tradition ist vorgesehen, gemäß friesischer Namensgebung soll es möglich sein, einen Nachnamen künftig aus dem Vornamen eines Elternteils zu bilden.

Minderheitenvertreter begrüßten die Aufnahme von Namensgebungstraditionen der nationalen Minderheiten in den Gesetzentwurf.

„Dass Minderheitenrechte im Gesetzentwurf der Bundesregierung beachtet werden, ist das Ergebnis einer langfristigen Zusammenarbeit. Davon zeugt auch das Treffen mit Bundesjustizminister Marco Buschmann im April diesen Jahres. Wir schauen uns den Gesetzentwurf nun erst einmal gemeinsam an. Dem Ziel, sorbische, dänische und friesische Traditionen im deutschen Namensrecht angemessen widerzuspiegeln, sind wir mit diesem Beschluss jedenfalls ein großes Stück näher gerückt“, erklärte der Vorsitzende des Minderheitenrates, Dawid Statnik, zum Gesetzentwurf.  Im Minderheitenrat haben sich die Dachorganisationen der dänischen Minderheit, des sorbischen Volkes, der friesischen Volksgruppe und der deutschen Sinti und Roma zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre bundespolitischen Interessen zu vertreten.

„Wir haben beharrlich darauf hingewiesen, wie entscheidend es ist, die Namenstraditionen der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe angemessen zu berücksichtigen. Nun zeigt sich, dass diese Bemühungen erfolgreich waren. Daher können wir stolz auf die geplante Reform schauen und einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des Namensrechts erkennen“, begrüßte auch der SSW-Bundestagsabgeordnete Stefan Seidler den Beschluss der Bundesregierung. Der SSW vertritt als Minderheitenpartei die Interessen der dänischen Minderheit und nationalen Friesen.

Das Gesetz soll am 01. Mai 2025 in Kraft treten, muss aber zuvor noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, um gültiges Recht zu werden.

(Quelle: Pressemitteilung des Minderheitensekretariats, 25.08.2023)