23/05/2024
Minderheitenrat zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes

Anlässlich des 75. Jahrestages des Inkrafttretens des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland erinnert der Vorsitzende des Minderheitenrates Karl-Peter Schramm an fehlende Aussagen zum Minderheitenschutz:

„Das Grundgesetz ist das erste deutsche Verfassungsgesetz, das ein Dreivierteljahrhundert besteht. Gerade angesichts der verbürgten Grundrechte und dem Bekenntnis zur Demokratie ist es eine herausragende Errungenschaft. Gesellschaften entwickeln sich weiter. Und so wie andere Themen wie das Tierwohl und die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen inzwischen selbstverständliche Bestandteile des Grundgesetzes sind, fordern wir eine Diskussion darüber, wie Schutz und Förderung angestammter Minderheiten und Sprachen ebenfalls Eingang in deutsche Verfassungen finden können. Länder wie Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder Schleswig-Holstein zeigen, dass es geht.“

Im Gegensatz zu zahlreichen europäischen Verfassungen, einigen deutschen Landesverfassungen oder auch den Verfassungen der Paulskirche (1849), der Weimarer Republik (1919) oder der DDR (1949 und 1968) enthält das Grundgesetz keinerlei Aussagen zu den seit Jahrhunderten im heutigen Deutschland angestammten Kulturen und Sprachen.

Im Minderheitenrat arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der friesischen Volksgruppe, der dänischen Minderheit, der deutschen Sinti und Roma und des sorbischen Volkes in minderheitenpolitischen Fragen zusammen. Koordiniert wird die Arbeit durch das Minderheitensekretariat: www.minderheitensekretariat.de.

(Quelle: Minderheitensekretariat, 23.05.2024)