13/09/2024
In Berlin fanden Gespräche über die Beratenden Ausschüsse und die geplante Novellierung des Filmfördergesetzes statt.

Am 12. September trafen sich Dawid Statnik, Vorsitzender der Domowina, und Judit Šołćina, Geschäftsführerin der Domowina, sowie Nele Feuring, Leiterin des Minderheitensekretariats, zu Gesprächen mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Zuerst fand ein Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Kassem Taher Saleh von Bündnis 90/Die Grünen statt. Saleh ist stellvertretendes Mitglied im Beratenden Ausschuss für die Fragen des sorbischen Volkes. Im Anschluss folgte ein Gespräch mit den Bundestagsabgeordneten Christiane Schenderlein und Knut Abraham von der CDU/CSU-Fraktion, welche ebenfalls Mitglieder im Beratenden Ausschuss für die Fragen des sorbischen Volkes sind.

Thema der Gespräche waren die Beratenden Ausschüsse der vier nationalen Minderheiten. Diese Ausschüsse sind als Kontaktausschüsse von großer Bedeutung, da in ihnen alle Fragen der Bundesinnenpolitik erörtert werden, die für die Minderheiten relevant sind. Zu den Ausschüssen sind zudem Vertreter*innen der Bundesländer eingeladen, in denen die jeweilige Minderheit ansässig ist. Zwecks des Austausches zwischen den verschiedenen Instanzen und der Sensibilisierung für die Anliegen der vier nationalen Minderheiten sind die jährlich stattfindenden Beratenden Ausschüsse ein zentraler Ort. Die Domowina und das Minderheitensekretariat warben in den Gesprächen um die kontinuierliche Teilnahme der Abgeordneten.

Darüber hinaus wurde die geplante Novellierung des Filmförderungsgesetzes thematisiert. Der Minderheitenrat begrüßt die geplante Etablierung eines Diversitätsbeirates im Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (FFG). Allerdings sollten die nationalen Minderheiten hierbei explizit Beachtung finden.

Zudem sollten auch Filme förderfähig sein, die in den in Deutschland anerkannten Regional- und Minderheitensprachen produziert werden. Ein Zwang zur Verwendung der deutschen Sprache ist nicht nachvollziehbar. Gesetzlich anerkannt sind die Minderheitensprachen Dänisch, Nord- und Saterfriesisch, Ober- und Niedersorbisch, Romanes sowie die Regionalsprache Niederdeutsch.

(Quelle: Pressemitteilung des Minderheitensekretariats , 13.09.2024)