29/04/2025
Der Minderheitenrat begrüßt das neue Namensrecht, das erstmals auch die traditionelle Namensgebung der nationalen Minderheiten berücksichtigt.

Jetzt wird es amtlich – am 1. Mai 2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft! 

Endlich ist es so weit! Am 1. Mai 2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft. Angehörige der nationalen Minderheiten haben nun die Möglichkeit, beim Standesamt ihren Nachnamen an die eigene kulturelle und sprachliche Tradition anzupassen. Mit dem neuen Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts können so beispielsweise die verschiedenen sorbischen Namensformen offiziell geführt werden. Auch traditionelle friesische und dänische Familiennamen, die bislang im amtlichen Gebrauch nicht zugelassen waren, erhalten endlich rechtliche Anerkennung.  

Der Minderheitenrat betont, dass bei Änderungen des Namens die Bekenntnisfreiheit nicht in Frage gestellt werden darf. Das Bekenntnis zur Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit ist in Deutschland frei und darf nicht überprüft oder angezweifelt werden. Dieser Grundsatz der Bekenntnisfreiheit fußt auf den Bonn-Kopenhagener-Erklärungen und muss berücksichtigt werden – auch im Rahmen von Namensänderungen. Sollte es dennoch zu Fällen kommen, in denen das Bekenntnis zu einer nationalen Minderheit beim Standesamt infrage gestellt wird, bitten wir die Betroffenen, sich an das Minderheitensekretariat oder die Dachverbände der nationalen Minderheiten zu wenden. 

Email: info@minderheitensekretariat.de 

Das Bundesministerium der Justiz hat zu den neuen Regelungen eine Handreichung mit Beispielen veröffentlicht, auch mit Beispielen zu den Namensgebungen der nationalen Minderheiten: LINK 

 

Zum Hintergrund: 

Der Minderheitenrat der vier nationalen Minderheiten Deutschlands hatte die Novellierung des Namensrechts in der vergangenen Legislatur politisch begleitet und sich seit Jahren für diese Änderungen eigesetzt. Der Minderheitenrat wurde dabei fachlich vom Nordfriesischen Institut Bredstedt/Bräist sowie dem Sorbischen Institut Bautzen/Budyšin unterstützt. Mit dem neuen Namensrecht ist ein weiterer Schritt auf dem Weg der gesellschaftlichen Sichtbarkeit und Akzeptanz der Minderheitensprachen getan.