Logo des Minderheitenrates
06/06/2025
Die Entscheidung ist ein Rückschlag für die Anerkennung und Förderung kultureller und sprachlicher Vielfalt in Europa. Minderheitenpolitik darf nicht als Randthema behandelt werden.

Minderheitenrat bedauert EuGH-Urteil zur Minority SafePack Initiative: Ein Rückschlag für Europas Vielfalt

Mit Bedauern nimmt der Minderheitenrat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Kenntnis, die Klage gegen die Ablehnung der Minority SafePack Initiative (MSPI) durch die EU-Kommission abzuweisen. Damit bleibt ein starkes Signal für den Schutz autochthoner nationaler und sprachlicher Minderheiten auf europäischer Ebene aus– trotz über einer Million Bürger*innen, die sich mit ihrer Unterschrift für mehr Minderheitenrechte stark gemacht hatten.

Die Entscheidung ist ein Rückschlag für die Anerkennung und Förderung kultureller und sprachlicher Vielfalt in Europa. Minderheitenpolitik darf in Europa nicht als Randthema behandelt werden. Sie ist auch eine Frage von Rechtsstaatlichkeit, gesellschaftlichem Zusammenhalt – und letztlich auch von Sicherheitspolitik. Wo Minderheiten anerkannt, gefördert und eingebunden sind, entsteht Vertrauen – wo sie ausgegrenzt werden, wachsen Spannungen.

Der Minderheitenrat fordert die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die inhaltlichen Vorschläge der MSPI nicht ad acta zu legen. Auch ohne den juristischen Erfolg muss die politische Debatte weitergeführt werden: Für einen besseren Schutz von Minderheitenrechten, für kulturelle Vielfalt und für ein Europa der Solidarität.

„Wir bedanken uns bei der FUEN und allen Unterstützer*innen für ihren beharrlichen und langjährigen Einsatz für die Rechte der Minderheiten in Europa. Die Minority SafePack Initiative hat eine Bewegung angestoßen, die weit über die Minderheiten selbst hinausgewirkt hat. Sie hat gezeigt, dass das Thema Teilhabe und Vielfalt Menschen in ganz Europa bewegt – und dass die Frage nach Minderheitenrechten eine Frage der europäischen Zukunft ist“, betont Gitte Hougaard-Werner, Vorsitzende des Minderheitenrates.

Wir werden unsere Arbeit auf nationaler und europäischer Ebene fortsetzen – in enger Zusammenarbeit mit Partnern wie der FUEN – und setzen uns weiter dafür ein, dass die Anliegen nationaler Minderheiten in der Gesetzgebung und in den politischen Institutionen stärker berücksichtigt werden.
Die ausführliche Stellungnahme der FUEN zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs finden Sie hier:

👉 Pressemitteilung der FUEN zur MSPI-Entscheidung

(Quelle: Minderheitenrat, 05.06.2025)