23/09/2025
Der Südschleswigsche Verein (SSF) reagiert enttäuscht auf die Pläne der Landesregierung Schleswig-Holsteins die Pflicht zur Erstellung von Minderheitenberichten aus den Kreis- und Gemeindeordnungen zu streichen.

Minderheitenpolitik darf keine Symbolpolitik werden

Der Südschleswigsche Verein (SSF) – die kulturelle Hauptorganisation der dänischen Minderheit – reagiert enttäuscht auf die Pläne der Landesregierung, die Pflicht zur Erstellung von Minderheitenberichten aus den Kreis- und Gemeindeordnungen zu streichen.

Wer sein Minderheitenmodell auf der nationalen UNESCO-Liste der Best Practice haben möchte, der sollte ein größeres Interesse am Minderheitenschutz an den Tag legen.
Und genau darum geht es hier – um den Minderheitenschutz. Denn die Berichtspflicht, die 2015 eingeführt wurde, ist ein zentraler Baustein, um auch in den Kreisen und Gemeinden – dort, wo die Minderheiten leben – das Bewusstsein für ihre Existenz zu schärfen. Nur so können eventuelle Defizite aufgezeigt und behoben werden.

Transparenz bezüglich der tatsächlichen Förderung und des Schutzes in den Kreisen und Gemeinden ist die Grundvoraussetzung für eine glaubwürdige Minderheitenpolitik“, kommentiert Jens A. Christiansen, SSFs Generalsekretär.

Die Pflicht Minderheitenberichte zu streichen, wäre ein bedauerlicher Rückschritt für den Status Schleswig-Holsteins als Vorbildregion für Minderheitenschutz und -förderung. Zahlreiche Minderheiten besuchen uns, um von uns zu lernen. Doch mit Worten alleine ist es eben nicht getan – es müssen immer Taten folgen“, ergänzt Jens A. Christiansen, der sich gleichzeitig über die Vorgehensweise zum Gesetzesentwurf enttäuscht zeigt.

So sei die Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und der Minderheitenorganisation SSF in den letzten Jahren sehr positiv gewesen. Dass man aber in diesem Fall noch nicht einmal das Gespräch gesucht habe, sei ein Schritt in die Flasche Richtung, so der SSF-Generalsekretär.

Hintergrund:
Die Pflicht zur Erstellung von Minderheitenberichten wurde 2015 in die Gemeinde- und Kreisordnungen aufgenommen. Sie soll Transparenz schaffen, wie Kommunen die dänische Minderheit, die Friesen sowie die deutschen Sinti und Roma fördern – und wo es Defizite gibt. Betroffen sind ausschließlich hauptamtlich verwaltete Kreise und Städte in den Regionen, in denen die Minderheiten traditionell beheimatet sind.       

(Quelle: Sydslesvigsk Forening, 23.09.2025)