26/09/2025
Der Minderheitenrat zeigt sich erfreut über die heute vom Bundesrat verabschiedete Entschließung und ruft die Bundesregierung dazu auf, dieses zentrale Anliegen nun entschlossen aufzugreifen.

Minderheiten ins Grundgesetz – Ein erster Schritt in die richtige Richtung

Auf Initiative der Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, die vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands in das Grundgesetz aufzunehmen. 

Der Minderheitenrat begrüßt dieses klare Signal der Länder. Seit Langem setzt er sich für eine Aufnahme ins Grundgesetz ein – zum Schutz und zur Förderung der nationalen Minderheiten sowie als sichtbares Bekenntnis zu den Verpflichtungen aus der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten. Bereits mehrere Landesverfassungen, etwa in Schleswig-Holstein und Brandenburg, würdigen die dort lebenden nationalen Minderheiten ausdrücklich. 

Gitte Hougaard-Werner, Vorsitzende des Minderheitenrates, erklärt: 
„Nachdem die 2019 von Schleswig-Holstein eingebrachte Initiative für eine Grundgesetzänderung noch von der Tagesordnung genommen wurde, freuen wir uns umso mehr über die nun verabschiedete Entschließung. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug, Umsetzungsschritte einzuleiten. Für uns als Minderheitenrat ist klar: Die nationalen Minderheiten sind ein unverzichtbarer Bestandteil der deutschen Geschichte und Kultur. Sie verdienen besonderen Schutz und Förderung, was sich auch in der Verfassung widerspiegeln muss.“ 

Minderheitenrechte sind ein zentraler Bestandteil einer lebendigen Demokratie. Der Minderheitenrat begrüßt deshalb die Initiative des Bundesrates ausdrücklich und fordert die Bundesregierung auf, die Entschließung nun zügig voranzubringen. 

Weiterführende Informationen: 

Grundsatzpapier des Minderheitenrates zur Bundestagswahl 2025 

Drucksache im Bundesrat 

Pressemitteilung des Bundesrates 

(Quelle: Minderheitenrat, 26.09.2025)