©Marcel Schwickerath
08/01/2026
Verfassungsrechtliche Verankerung der nationalen Minderheiten rückt in den Fokus.

Neues Jahr, zentrale Weichenstellungen

Zum Jahresbeginn übernimmt Dawid Statnik den Vorsitz des Minderheitenrates der vier autochthonen nationalen Minderheiten Deutschlands, in dem die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die deutschen Sinti und Roma und die Lausitzer Sorben auf bundespolitischer Ebene vertreten sind. Er ist langjähriger Vorsitzender der Domowina – Zwězk Łužyskich Serbow | Zwjazk Łužiskich Serbow | Bund Lausitzer Sorben. Bereits mehrmals hatte er die rotierende Funktion des Minderheitenratsvorsitzenden inne und kennt somit die Herausforderungen des Minderheitenschutzes auf Bundes- und Landesebene.

Ich freue mich auf ein spannendes Jahr, in dem wir gemeinsam Minderheitenrechte auch verfassungsrechtlich stärken, Wissen über Minderheiten in der Bildung verankern und die Digitalisierung besser nutzen wollen“, erklärt Dawid Statnik.

Mit dem Beginn des neuen Jahres steht der Minderheitenrat vor wichtigen politischen Aufgaben. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Aufnahme der autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz. Trotz völkerrechtlicher Verpflichtungen gegenüber Minderheiten fehlt in Deutschland bisher eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Verankerung. Sie wäre ein klares Bekenntnis zum Schutz der Minderheiten in Deutschland. Die Aufnahme in das Grundgesetz würde die Rechtssicherheit der Minderheiten auf eine neue, dauerhafte Ebene heben. Ziel ist es daher, den Dialog mit Bundestag, Bundesregierung und den Ländern im neuen Jahr weiter zu intensivieren und konkrete Schritte in Richtung einer Grundgesetzänderung zu gehen.

Das neue Jahr markiert damit einen wichtigen Aufbruch: für mehr Rechtssicherheit, Sichtbarkeit und Anerkennung der nationalen Minderheiten in Deutschland.

(Quelle: Minderheitensekretariat, 07.01.2026)