Foto (Minderheitensekretariat): Sebastian Wüste (l.) und Dawid Statnik (r.)
17/02/2026
Dawid Statnik und Roman Kühn tauschten sich mit Sebastian Wüste über die Anliegen der nationalen Minderheiten und ihre mögliche Aufnahme ins Grundgesetz aus.

Der Vorsitzende des Minderheitenrates traf Sebastian Wüste, Staatssekretär beim Bundesminister des Innern

Dawid Statnik, Vorsitzender des Minderheitenrates und Vorsitzender der Domowina – Zwězk Łužyskich Serbow | Zwjazk Łužiskich Serbow | Bund Lausitzer Sorben, sowie Roman Kühn, Leiter des Minderheitensekretariats, trafen sich heute mit Sebastian Wüste, Staatssekretär beim Bundesminister des Innern. Staatssekretär Wüste würdigte die Arbeit des Minderheitenrates und unterstrich die Bedeutung des Dialogs mit den nationalen Minderheiten.

Der Minderheitenrat stellte die aktuellen Anliegen der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands vor. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die mögliche Aufnahme der nationalen Minderheiten in das Grundgesetz.

Am 26. September hatte der Bundesrat eine Entschließung verabschiedet, die Bundesregierung zu einer entsprechenden Grundgesetzänderung auffordert. Der Minderheitenrat unterstützt dieses Anliegen ausdrücklich. Vor diesem Hintergrund wurde auch die jüngst geäußerte Position des Bundesministeriums des Innern thematisiert, die Initiative derzeit nicht zu unterstützen.

Dawid Statnik betont:
Wir nehmen zur Kenntnis, dass das Bundesministerium des Innern die Aufnahme der nationalen Minderheiten in das Grundgesetz derzeit nicht unterstützt. Angesichts der breiten Unterstützung im Bundesrat und der völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands halten wir diesen Schritt jedoch weiterhin für notwendig. Eine verfassungsrechtliche Verankerung würde den Schutz der Minderheiten langfristig stärken und ein wichtiges Signal für gesellschaftlichen Zusammenhalt und kulturelle Vielfalt senden.

Der Minderheitenrat dankt Staatssekretär Wüste für den offenen Austausch und wird den Dialog mit der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag fortsetzen.

(Quelle: Minderheitensekretariat, 17.02.2026)