11/02/2026
Der Minderheitenrat bedauert die Entscheidung des BMI, die Grundgesetzinitiative nicht weiterzuverfolgen und wirbt für weitere Unterstützung im parlamentarischen Verfahren.

Minderheitenschutz nicht abschreiben!

Heute wurde bekannt, dass das Bundesministerium des Innern (BMI) die Aufnahme der nationalen Minderheiten in das Grundgesetz ablehnt. Der Minderheitenrat der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands bedauert diese Entscheidung. 

Die zunehmenden Angriffe auf Angehöriger nationaler Minderheiten und das Erstarken des Rechtsextremismus geben Anlass zur Sorge und einen weiteren Grund, weswegen die Grundgesetzinitiative dringend weiterverfolgt werden muss. Hinzu kommt, dass eine Aufnahme in das Grundgesetz die nationalen Minderheiten als Teil der deutschen Kultur und Gesellschaft sichtbar macht. Zwar werden die nationalen Minderheiten durch das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten sowie die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschützt, jedoch fehlt bisher ein gesamtstaatlicher Schutz in Deutschland. Auch in anderen europäischen Ländern sowie einigen Bundesländern ist ein expliziter Minderheitenschutz bereits in deren Verfassungen geregelt. 

Der Minderheitenrat betont, dass eine Aufnahme der nationalen Minderheiten in das Grundgesetz nicht allein in der Verantwortung des BMI liegt, sondern der Bundestag hier als Gesetzgeber die Initiative ergreifen muss.  

Dawid Statnik, Vorsitzender des Minderheitenrates, erklärt hierzu: „Eine Änderung des Grundgesetzes erfordert zu Recht eine große Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Diese hohen Hürden sichern die Stabilität unserer Verfassung. Wir nehmen die ablehnende Haltung des Bundesministeriums des Innern mit Bedauern zur Kenntnis. Sie beendet jedoch nicht die Debatte über eine verfassungsrechtliche Verankerung des Schutzes der autochthonen nationalen Minderheiten. In Gesprächen mit vielen Bundestagsabgeordneten haben wir parteiübergreifend Bereitschaft und Offenheit für dieses Anliegen wahrgenommen. Als Minderheitenrat setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass eine Grundgesetzänderung in dieser Legislaturperiode möglich wird.“ 

(Quelle: Minderheitensekretariat, 11.02.2026)