07/05/2026
Der Minderheitenrat unterstützt die Initiative zum Schutz des kulturellen und sprachlichen Erbes der nationalen Minderheiten Europas.

Minderheitenrat begrüßt Bundesratsinitiative zum Schutz von Regional- und Minderheitensprachen im EU-Markenrecht

Der Minderheitenrat der vier autochthonen nationalen Minderheiten Deutschlands begrüßt die Bundesratsinitiative „Regional- und Minderheitensprachen im EU-Markenrecht schützen“, die in der Bundesratssitzung am 8. Mai 2026 abgestimmt wird, ausdrücklich. Die Initiative der Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen zielt darauf ab, Begriffe und Redewendungen aus den durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschützten Sprachen besser vor missbräuchlicher markenrechtlicher Aneignung zu schützen.

Bekannt geworden sind unter anderem Fälle um den Begriff „Öömrang“ („von Amrum“) sowie den nordfriesischen Ausspruch „Rüm Hart, klaar Kimming“ („Reines Herz, klarer Horizont“), die markenrechtlich geschützt eingetragen wurden. Nach Auffassung des Minderheitenrates zeigt sich daran eine Schutzlücke im europäischen Markenrecht.

Dawid Statnik, Vorsitzender des Minderheitenrates, erklärt hierzu:

„Die Regional- und Minderheitensprachen Europas sind ein unverzichtbarer Teil unseres gemeinsamen kulturellen Erbes. Für die nationalen Minderheiten sind sie Ausdruck von Identität und Zugehörigkeit. Wenn Begriffe oder Redewendungen aus diesen Sprachen markenrechtlich monopolisiert werden können, besteht die Gefahr einer kommerziellen Vereinnahmung kulturellen Erbes. Deshalb unterstützt der Minderheitenrat die Bundesratsinitiative ausdrücklich. Begriffe aus den durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschützten Sprachen müssen denselben Schutz genießen wie Begriffe aus den Amtssprachen der EU-Mitgliedstaaten.“

(Quelle: Minderheitensekretariat, 07.05.2026)