Tätigkeiten & Aufgaben

Eines der wichtigsten Arbeitsfelder des Minderheitensekretariats gemeinsam mit dem Minderheitenrat ist die Vertretung der Interessen der autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen in Deutschland. Dazu gehört neben dem Positionieren und Vermitteln der Belange, Werte und Rechte der Minderheiten gegenüber nationalen und internationalen politischen Organen und Gremien insbesondere der Aufbau und die Pflege von Netzwerken in Politik, Verbänden, Wissenschaft und Medien.

Das Minderheitensekretariat vertritt den Minderheitenrat und die einzelnen Minderheiten als Ansprechpartner für Verwaltungen, Organisationen, Pressevertreter, Wissenschaftler und Interessierte zu Fragen der nationalen Minderheiten in Deutschland und betreibt Öffentlichkeits- sowie Lobbyarbeit.

Der regelmäßige Informationsfluss zu aktuellen Themenschwerpunkten der autochthonen Minderheiten steht dabei für das Minderheitensekretariat im Vordergrund. Darüber hinaus nimmt das Minderheitensekretariat an Sitzungen von Ausschüssen und Gremien (z.B. Gesprächskreis Nationale Minderheiten beim Innenausschuss des Deutschen Bundestages, Beratende Ausschüsse der Minderheiten beim Bundesministerium des Innern und für Heimat) teil, besucht wichtige Veranstaltungen und bereitet Gespräche des Minderheitenrates mit den Mitgliedern des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung und weiteren minderheitenpolitischen Stakeholdern inhaltlich und organisatorisch vor.

 

Das Minderheitensekretariat übernimmt dabei folgende Aufgaben und Funktionen:

  • Verbindungsstelle der Verbände der anerkannten Minderheiten zu den Bundesorganen Bundestag, Bundesregierung sowie Bundesrat, insbesondere die Beobachtung und
    Begleitung der parlamentarischen Arbeit des Bundes und seiner Ausschüsse mit Blick auf minderheitenpolitische Belange und Problemstellungen,

     

  • Kontaktpflege sowie Darstellung der Positionen der vier anerkannten Minderheiten gegenüber Bundestagsausschüssen, Bundestagsabgeordneten, Fraktionen, Regierung und Ministerien,

     

  • Wahrnehmung der Interessen der vier anerkannten Minderheiten bei Ausführungsbestimmungen zu Gesetzen und bei Bewilligungen,

     

  • Ausarbeitung von gemeinsamen Stellungnahmen und Gutachten der Minderheitenorganisationen,

     

  • Öffentlichkeitsarbeit zu Themen, die Belange der Minderheitenpolitik, -sprache, -kultur betreffen, Auskunft und Information über die nationalen Minderheiten und die Minderheitenpolitik in Deutschland,

     

  • Vertretung der Minderheitenverbände in nationalen und internationalen Gremien,

     

  • Stellvertretendes Mitglied im Beirat der “Antidiskriminierungsstelle des Bundes” (ADS),

     

  • Vertreter der Minderheitenorganisationen an den “OSZE-lmplementierungskonferenzen zur Menschlichen Dimension”,

     

  • Ansprechpartner für die minderheitenpolitischen Überwachungsgremien des Europarates,

     

  • Sekretariatsfunktion für den Minderheitenrat der vier anerkannten autochthonen nationalen Minderheiten in Deutschland.

Das Minderheitensekretariat hat seinen Sitz in der Englischen Straße 30 in Berlin. Es wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.