Heute trat das Brandenburgische Niederdeutsch-Gesetz (BbgNdG) in Kraft. Die Regionalsprache Niederdeutsch ist in mehreren Bundesländern in der Verfassung verankert und wird auch von Angehörigen nationaler Minderheiten, z.B. der friesischen Volksgruppe, gesprochen. Erstmals verabschiedete ein Bundesland ein Gesetz zum Schutz und zur Förderung der niederdeutschen Sprache. Und ebenfalls bisher einmalig wurde auch eine niederdeutsche Sprachfassung im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.
Vergleichbare Regelungen gibt es für die nordfriesische Sprache in Schleswig-Holstein, die obersorbische Sprache im Freistaat Sachsen und die niedersorbische Sprache im Land Brandenburg.
Die niederdeutsche Gesetzesfassung finden Sie hier: GVBl_I_41_2024-Anlage.pdf (brandenburg.de)
Die hochdeutsche Gesetzesfassung finden Sie hier: GVBl_I_41_2024.pdf (brandenburg.de)
(Quelle: Minderheitensekretariat: 10.7.2024)