In den letzten Jahren gab es wiederholte Fälle, in denen wirtschaftliche Akteure Begriffe in Regional- und Minderheitensprachen als geschützte kommerzielle Marken eintragen ließen oder eintragen lassen wollten.
Die erfolgten Einträge wurden seitens der Ämter damit begründet, dass im Gegensatz zu Staatssprachen die Minderheitensprachen nicht allgemein verständlich seien und daher die Begriffe Markencharakter haben könnten.
Dies stellt in den Augen der Resolutionsträger eine rechtliche Ungleichbehandlung von Staats- und Amtssprachen einerseits, sowie Regional- und Minderheitensprachen andererseits dar. Sie fordern die Europäische Union und nationale Regierungen dazu auf, diese ungleiche Behandlung zu unterbinden, indem eventuell bestehende rechtliche oder Verfahrensregelungen gestrichen oder verändert werden. Anschließend soll in der Anwendung des Markenrechts sichergestellt werden, dass in den jeweiligen Regional- und Minderheitensprachen gebräuchliche Begriffe keinen kommerziellen Markenschutz erlangen können.
Der Entwurf liegt dem FUEN Präsidium zur Prüfung vor und wird anschließend der FUEN-Delegiertenversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Die nächste Versammlung wird im Rahmen des FUEN-Kongresses 2024 tagen, welcher vom 19. – 22.09.24 in Husum stattfinden wird.
(Quelle: Minderheitensekretariat 10.07.2024)