Der Bundesvorstand der Domowina sieht die aktuellen Entwicklungen bei der personellen Ausstattung der sorbischen Schulen im Freistaat Sachsen mit großer Sorge. Die Pflege und Weiterentwicklung der sorbischen Sprache ist keine freiwillige staatliche Leistung, sondern ein verfassungsrechtlicher Auftrag.
Artikel 6 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen gewährleistet und schützt das Recht der Angehörigen des sorbischen Volkes auf die Pflege und Entwicklung ihrer angestammten Sprache, Kultur und Überlieferung, insbesondere durch Schulen. Das Sächsische Schulgesetz verpflichtet den Freistaat, im sorbischen Siedlungsgebiet die Möglichkeit zum Erlernen der sorbischen Sprache und zum Unterricht in sorbischer Sprache sicherzustellen. Das Sächsische Sorbengesetz verpflichtet darüber hinaus zur Bewahrung, Förderung und Weiterentwicklung der sorbischen Sprache.
Diese Verpflichtungen erfordern konkrete organisatorische und personelle Voraussetzungen. Nach § 4 Absatz 4 Satz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Arbeit an sorbischen und anderen Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet werden an sorbischen Schulen nur Lehrkräfte eingesetzt, die die sorbische Sprache in der für den Unterricht erforderlichen Weise beherrschen. Bereits daraus ergibt sich, dass die sorbische Sprache nicht auf einzelne Unterrichtsstunden beschränkt werden darf, sondern den gesamten Schulalltag prägen muss.
Der Bundesvorstand ist daher der Auffassung, dass vor jeder Klasse einer sorbischen Schule eine Lehrkraft stehen muss, die die sorbische Sprache sicher beherrscht und sie selbstverständlich im Schulalltag verwendet. Dies umfasst nicht nur den Unterricht, sondern ebenso die Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern außerhalb des Unterrichts, die Zusammenarbeit mit Eltern sowie die Gestaltung des sozialen Miteinanders in der Schule. Gerade die Klassenleitung nimmt insbesondere in der Grundschule eine Schlüsselrolle für die sprachliche Entwicklung und die Identitätsbildung der Kinder ein.
Die Erfüllung des besonderen verfassungsrechtlichen Schutzauftrages gegenüber dem sorbischen Volk ist ohne wirksame organisatorische Vorkehrungen nicht denkbar. Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen aufrechtzuerhalten oder zu schaffen, ist Aufgabe und Pflicht des Freistaates Sachsen. Der Bildungsanspruch aller Kinder ist uneingeschränkt zu gewährleisten; dies darf jedoch nicht zulasten der Bewahrung und Entwicklung der sorbischen Sprache in der nachwachsenden Schülergeneration geschehen.
Der Bundesvorstand der Domowina fordert die Sächsische Staatsregierung daher auf, die personelle Ausstattung der sorbischen Schulen so sicherzustellen, dass jede Klasse einer sorbischen Schule von einer Lehrkraft geleitet wird, die die sorbische Sprache in Unterricht und Schulalltag sicher anwenden kann. Entscheidungen, die diesem Grundsatz widersprechen, gefährden die Wirksamkeit des sorbischen Bildungsauftrages und senden ein falsches Signal an Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte sorbische Volk.
Die Zukunft der sorbischen Sprache entscheidet sich im Alltag der Schulen. Wer die Sprache erhalten und weiterentwickeln will, muss die Voraussetzungen schaffen, unter denen sie selbstverständlich gelebt, gesprochen und an die nächste Generation weitergegeben werden kann. Der Freistaat Sachsen trägt hierfür eine besondere Verantwortung, die sich aus Verfassung und Gesetz ergibt und der er uneingeschränkt gerecht werden muss.
(Quelle: Domowina, 25.06.2026)