17/11/2023
Über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts wurde im Bundestag beraten.

Der Bundestag hat am Donnerstag dem 16. November 2023 erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts besprochen.
 
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung wird betont, dass das bestehende Namensrecht im internationalen Vergleich als sehr begrenzt betrachtet wird und den gegenwärtigen Lebensrealitäten von Familien nicht mehr gerecht wird. Bundesjustizminister Marco Buschmann unterstrich dies im Bundestag.

Der Gesetzentwurf ist insbesondere für die Lausitzer Sorben, die friesische Volksgruppe und die dänische Minderheit relevant. Zukünftig soll es gemäß dem Entwurf möglich sein, traditionelle oder geschlechterangepasste Formen des Familiennamens zu führen. Im Entwurf werden unter anderem die namensrechtlichen Traditionen der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten sowie die geschlechterangepassten Familiennamen im slawischen Sprachraum aufgeführt.
 
Politiker der Koalitionsfraktionen unterstützen den Gesetzentwurf. MdB Helge Limburg, Bündnis 90/Die Grünen, betonte die Bedeutung des Gesetzentwurfs für die nationalen Minderheiten Deutschlands. MdB Jan Plobner, SPD, sprach sich als ehemaliger Standesbeamter dafür aus, dass weiter besprochen werden sollte, wie das neue Gesetz noch unkomplizierter gestaltet werden könnte und wie zusätzliche Verbesserungen für die nationalen Minderheiten erreicht werden könnten.
Im Bundestag sprach auch MdB Stefan Seidler, SSW – Südschleswigscher Wählerverband, und dankte den Minderheitenverbänden und Organisationen für ihre Unterstützung. Abschließend betonte Seidler, dass bei der Antragstellung für die Namensänderung die Bekenntnisfreiheit gewahrt bleiben muss. Die Bonn-Kopenhagener Erklärungen schreiben seit 1955 fest, dass das Bekenntnis zur Minderheit oder Volksgruppe frei ist. Der daraus abgeleitete Grundsatz der Bekenntnisfreiheit gestattet eine Überprüfung der Zugehörigkeit nicht.

Nach der Aussprache im Bundestag wurde die Vorlage zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Link zu den Wortbeiträgen der 1. Lesung 

(Quelle: Minderheitenskeretariat, 17.11.2023)