18/04/2024
Erstmals traditionelle Namensformen amtlich / Neue Leitung des Minderheitensekretariates

Die nationalen Minderheiten Deutschlands begrüßen das am Freitag vom Bundestag verabschiedete neue deutsche Namensrecht. Mit dem Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts ist es nicht nur erstmals möglich, die besonderen weiblichen sorbischen Familiennamen anzuwenden, sondern auch einst verbreitete friesische Namensformen wieder zu beleben oder traditionelle dänische Namensgebungen amtlich zu nutzen. Nach dem bisherigen deutschen Namensrecht war all dies nicht möglich.

Die vier nationalen Minderheiten in Deutschland begleiteten die Entwicklung des neuen Namensrechtes seit Langem. Ausgangspunkt dafür war, dass das alte Namensrecht keine geschlechtsspezifischen Namensformen für Verheiratete erlaubte. Aus diesem Grund waren viele Sorbinnen gezwungen, ihren Namen nur in privaten Zusammenhängen zu nutzen und amtlich einen anderen Namen tragen zu müssen. Deshalb konnte das Minderheitenrecht den Namen auch in seiner Sprache tragen zu dürfen, faktisch nur von Männern in Anspruch genommen werden. Eine weitere Forderung war, auch die traditionellen friesischen und dänischen Namensgebungen und Schreibweisen nicht mehr rechtlich auszuschließen. Die Minderheitenverbände wurden bei der Durchsetzung der entsprechenden Gesetzesvorschläge fachlich vom Nordfriesischen Institut Bredtsedt/Bräist sowie dem Sorbischen Institut Bautzen/Budyšin unterstützt. Formulierungsvorschläge stammten auch vom bisherigen Leiter des Minderheitensekretariats Gösta Nissen.

Der Vorsitzende des Minderheitenrates, Karl-Peter Schramm als Vertreter der Saterfriesen freut sich über den gelungenen Fortschritt im deutschen Recht: “Der Bundestag hat mit dem neuen Namensrecht wieder einen Schritt vorwärts gemacht zur rechtlichen Gleichstellung von Minderheitenangehörigen in Deutschland. Oft blenden rechtliche Regelungen für die große Mehrheit aus, dass es auch traditionell in Deutschland heimische Gruppen gibt, deren Sprachen und daraus resultierende Traditionen vom Deutschen abweichen. Gerade Namen gehören aber zum Kernbestand der eigenen Identität. Wenn diese vom Staat und Verwaltungen nicht anerkannt wird, ist das eine Diskriminierung, die zur Assimilation und Aufgabe eigener Identität, Sprache und Kultur führt.” Weiterhin dankt er dem bisherigen Leiter des Minderheitensekretariats für sein Engagement bei der Überarbeitung des Namensrechtes.

Seit 15. April ist Měto Nowak der neue Leiter des Minderheitensekretariats in Berlin. Der Brandenburger Sorbe war bisher Minderheitenreferent im Brandenburger Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur und leitete zuvor das WITAJ-Sprachzentrum in Cottbus/Chóśebuz und war ehrenamtlich minderheitenpolitisch aktiv. Karl-Peter Schramm: “Wir freuen uns, dass wir mit Měto Nowak für die Leitung unseres Minderheitensekretariates in Berlin eine Person gewinnen konnten, die bereits viele Jahre mit unseren Minderheitenverbänden zusammenarbeitete. Nach der Neubesetzung und dem kürzlich erfolgten Umzug des Minderheitensekretariates können wir unsere Arbeit in Berlin wieder intensivieren.” Die zu bearbeitende Themenpalette sei breitgefächert: Sie reiche von der Berücksichtigung der Minderheitensprachen bei der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen, der Bekämpfung insbesondere antiziganistischer Diskriminierungen von Minderheiten über die Berücksichtigung der nationalen Minderheiten im Grundgesetz bis zum Erhalt gleichwertiger Lebens- und Wirtschaftsbedingungen in traditionell von den Minderheiten bewohnten Gebieten.

Hintergrund: Im Minderheitenrat arbeiten die vier seit Jahrhunderten im heutigen Deutschland lebenden nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands – Dänen, Friesen, deutsche Sinti und Roma sowie Lausitzer Sorben/Wenden – zusammen an der Umsetzung von Minderheitenrechten. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen den vier Minderheiten. 2024 hat ihn der Vertreter des saterfriesischen Dachverbands Seelter Buund, Karl-Peter Schramm inne. Koordiniert wird die Arbeit des Minderheitenrates durch das Minderheitensekretariat in Berlin, das vom Bundesministerium des Innern und für Heimat auf der Grundlage eines Bundestagsbeschlusses gefördert wird.

Nach dreimonatiger Vakanz wurde die Leitung des Minderheitensekretariats wieder besetzt. Der Leiter des Minderheitensekretariats, Měto Nowak, ist ab sofort unter m.nowak@minderheitensekretariat.de, Tel. 030/18681 17940 erreichbar.

(Quelle: Minderheitensekretariat, 18.04.2024)