Am 23. Mai feiern wir den Tag des Grundgesetzes – jenes Fundament unserer Demokratie, das seit 76 Jahren die Würde des Menschen, die Grundrechte sowie den freiheitlichen und rechtsstaatlichen Charakter der Bundesrepublik Deutschland garantiert. Für die vier autochthonen nationalen Minderheiten ist das Grundgesetz ein zentraler Schutzrahmen, der Gleichberechtigung, kulturelle Vielfalt und das Recht auf freie Entfaltung sichert.
Doch so sehr das Grundgesetz die kulturelle und sprachliche Vielfalt schützt, so deutlich wird an diesem Tag auch eine Leerstelle sichtbar: Bis heute werden die nationalen Minderheiten in Deutschland nicht explizit im Grundgesetz erwähnt. Dies steht im Kontrast zu Entwicklungen auf Landesebene, wo zum Beispiel die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe und die deutschen Sinti und Roma in der Landesverfassung Schleswig-Holsteins sowie das sorbische Volk in den Verfassungen Brandenburgs und Sachsens genannt und besonders geschützt werden.
Der Minderheitenrat erneuert daher seine Forderung an Bundestag und Bundesregierung, eine ausdrückliche Anerkennung der nationalen Minderheiten im Grundgesetz zu verankern. Eine solche Ergänzung wäre ein starkes Zeichen für die Anerkennung von Vielfalt und ein klares Bekenntnis zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats.
„Das Grundgesetz ist das Herz unserer Demokratie – es sollte auch das Herzstück der Minderheitenpolitik sein. Die Aufnahme der vier nationalen Minderheiten ins Grundgesetz wäre ein überfälliger Schritt der Anerkennung und der Gleichstellung”, sagt Gitte Hougaard-Werner, die Vorsitzende des Minderheitenrates.
Der Minderheitenrat sieht in der Verankerung ein notwendiges Zeichen gegen Diskriminierung und für ein inklusives demokratisches Selbstverständnis, das die kulturelle Vielfalt Deutschlands sichtbar würdigt und schützt.
(Pressemitteilung des Minderheitenrates, 23.05.2025)