12/06/2026
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine entsprechende Initiative auf den Weg zu bringen.

Minderheitenrat begrüßt Entschließung des Bundesrates zum besseren Schutz von Regional- und Minderheitensprachen im europäischen Markenrecht

Bei seiner heutigen Sitzung beschloss der Bundesrat einen Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen mit dem Ziel, die Regional- und Minderheitensprachen im europäischen Markenrecht besser zu schützen. Konkret sollen auch beschreibende Begriffe, Aussprüche oder Redewendungen aus den Minderheiten- und Regionalsprachen, die durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in einem der Mitgliedsstaaten geschützt sind, nicht als geschützte Marke eingetragen werden können.  

In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Initiative zur hierzu notwendigen Ergänzung in Artikel 7 der EU-Markenrechtsverordnung einzuleiten. 

Der Minderheitenrat der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands begrüßt die Entschließung des Bundesrates ausdrücklich und fordert die Bundesregierung auf, den Entschluss zügig umzusetzen. 

Hierzu erklärt Dawid Statnik, Vorsitzender des Minderheitenrates: 

“Die Entschließung des Bundesrates ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Regional- und Minderheitensprachen Europas sind ein unverzichtbarer Teil unseres europäischen kulturellen Erbes und daher besonders schützenswert. Hier braucht es einen umfangreichen Schutzapparat, um das Überleben der Sprachen in der Zukunft zu gewährleisten. Die explizite Berücksichtigung im Markenrecht ist daher zu begrüßen. Wir fordern die Bundesregierung auf, die nötigen Schritte nun zügig einzuleiten.” 

(Quelle: Minderheitensekretariat, 12.06.2026)